Ab 18.01.2021 gilt im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel - und auch in Dienstleistungsbetrieben - die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Wir weisen deshalb darauf hin, dass der Zutritt zu unseren Filialen nur noch mit FFP2-Masken gestattet ist.