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Herkunftsnachweis für Bareinzahlungen

Herkunftsnachweis für Bareinzahlungen

Information zu Bareinzahlungen ab 10.000 Euro

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

Bitte legen Sie uns daher bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro einen geeigneten Beleg vor, z.B.:

  • einen aktuellen Kontoauszug zu Ihrem Konto bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Kaufverträge und Rechnungsbelege (z. B. aus einem Auto- oder Edelmetallverkauf)
  • Quittungen über Sortengeschäfte
  • letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen 

Den Beleg im Original können Sie entweder direkt bei den Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeitern in der Filiale vorlegen, oder in Ihrem Online-Banking-Portal bequem mit einer Nachricht an Ihre Beraterin oder Ihren Berater versenden. Vielen Dank! 

Zahlen Sie ab dem 8. August 2021 mehr als 10.000 Euro am Automaten ein, melden wir uns nach wenigen Tagen persönlich bei Ihnen, sofern nicht direkt bei Einzahlung ein Beleg vorgelegt wurde.

Ihre Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Filialen vor Ort und in unserem Service-Center unter Telefon 09621 3000. 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Sparkasse Amberg-Sulzbach

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