Ihre Angaben zum Spenden-Antrag

Spenden können an Vereine und Organisationen mit einer steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid Finanzamt) erfolgen. Die Sparkasse benötigt vom Empfänger eine nach dem amtlichen Vordruck erstellte Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung).
Aktuelle Muster des Bundesministeriums der Finanzen für Zuwendungsbestätigungen finden Sie unter www.formulare.bfinv.de 


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Anlagen (falls vorhanden) können Sie per Mail senden an spende@sparkasse-amberg-sulzbach.de z. B. Freistellungsbescheid, Flyer, Bilder, Sonstiges

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