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E-Mail an falschen Verteiler geschickt

Eine Arzthelferin schickt versehentlich Informationen über Patienten­abrechnungen an einen externen E-Mail-Verteiler (statt an die Krankenkasse). Dadurch werden die Vorschriften der DSGVO verletzt. Der Arzt muss alle betroffenen Patienten sowie die zuständige Datenschutz­behörde informieren. Die betroffenen Patienten können Ansprüche auf Schaden­ersatz wegen Daten­verletzung erheben und sich durch eine Fachanwaltskanzlei beraten lassen.

Die Versicherungskammer Bayern übernimmt:

  • die notwendigen Beratungs­honorare
  • die Kosten für Information und Reputations­wiederherstellung
  • die Kosten bei rechtlichen Streit­fällen mit betroffenen Patienten sowie den berechtigten Schaden­ersatz
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