Hinweis Verwahrentgelt: Zukünftig ist es uns aufgrund der aktuellen Zinspolitik der EZB nicht mehr möglich, große Vermögen entgeltlos für unsere Kunden zu verwahren. Die von Ihnen gewünschte Kontoanlage kann also nur durchgeführt werden, wenn Sie auch die beiliegende Vereinbarung „Rahmenvereinbarung über ein Verwahrentgelt und/oder über eine Gesamthöchstgrenze für bestehende und zukünftige Konten“ unterschreiben. Für Neukunden gilt für Giro- und Geldmarktkonten insgesamt ein Höchstbetrag von 10.000€, für Bestandskunden von 100.000€. Oberhalb dieses Betrags ist Verwahrentgelt zu entrichten.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu alternativen Anlagemöglichkeiten.
Aufgrund der aktuellen Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ist eine Verzinsung des Guthabens derzeit nicht möglich. Das S-Geldmarktkonto behält aber seine Parkfunktion zusätzlich zum Girokonto bei. Sie können Geld, das täglich verfügbar sein soll, hier zurück legen. Selbstverständlich passen wir bei veränderter Politik der EZB die Verzinsung wieder an.
Im Online-Banking haben Sie Ihre Kontoumsätze und Auszüge immer im Blick. Natürlich auch mobile oder in der Sparkassen-App.